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BGH, 16.02.2021 - VI ZB 74/20, VI ZB 1/21 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Annahme der unzureichenden juristischen Qualifikation der Richter und deren Rechtsansichten als Ablehnungsgrund bzgl. der Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Annahme der unzureichenden juristischen Qualifikation der Richter und deren Rechtsansichten als Ablehnungsgrund bzgl. der Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.10.2020 - 13 T 13275/20
- OLG München, 09.12.2020 - 5 W 1572/20
- BGH, 16.02.2021 - VI ZB 74/20, VI ZB 1/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2021 - VI ZB 66/20
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - VI ZB 74/20
Weder die vom Antragsteller angenommene unzureichende juristische Qualifikation der Richter noch deren Rechtsansichten kommen als Ablehnungsgrund im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - VI ZB 66/20, VI ZB 67/20).Der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - VI ZB 66/20, VI ZB 67/20).
- BGH, 16.02.2021 - VI ZB 1/21 Mit Beschlüssen vom 22. Januar 2021 (VI ZB 74/20) und 25. Januar 2021 (VI ZB 1/21) hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterin von Pentz, die Richter Offenloch und Dr. Allgayer sowie die Richterin Dr. Linder die Anträge des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Rechtsbeschwerden abgelehnt.